Samstag, 9. April 2011

Umzug in Ausland

EU missbilligt Rentenkürzung bei Umzug ins Ausland

06.04.2011, 14:32 Uhr | dapd
Traum vieler Rentner: der Ruhestand im Ausland (Foto: imago)
Traum vieler Rentner: der Ruhestand im Ausland (Foto: imago)
Deutschland droht wegen offenbar unzulässiger Rentenkürzungen Ärger mit der Europäischen Union. Die EU-Kommission ermahnte die Bundesrepublik, Rentnern die volle Rente zu zahlen, wenn diese ins europäische Ausland ziehen und es entsprechende bilaterale Abkommen gibt. Nach Auffassung der Kommission stellt eine Kürzung eine Einschränkung der Freizügigkeit dar.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof droht

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, Brüssel über Maßnahmen zu informieren, die es getroffen hat, um die nationale Gesetzgebung an herrschendes EU-Recht anzugleichen. Sollte dies nicht geschehen, droht der Bundesrepublik eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Kürzung von 250 Euro bei Umzug

Anlass für die Ermahnung war die Beschwerde eines nun deutschen Staatsangehörigen bulgarischer Herkunft, der seit 50 Jahren in Deutschland lebt und seit mehr als zwanzig Jahren eine deutsche Altersrente erhält. Diesem war mitgeteilt worden, dass seine Rente - sollte er nach Bulgarien umziehen - von mehr als 650 Euro auf weniger als 400 Euro gekürzt würde.
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Die deutschen Behörden hatten dies damit begründet, dass bei einem Wohnsitzwechsel Ausgleichszahlungen wegfallen würden, die Deutschland aufgrund bilateraler Abkommen zur Angleichung an das deutsche Rentenniveau gezahlt hatte.

Recht auf Freizügigkeit

Die Kommission sieht darin jedoch eine Einschränkung der Freizügigkeit. Sie pocht darauf, dass der Rentner Anspruch auf die volle Auszahlung des bisherigen Rentenbetrags hat. Die Freiheit, in einem anderen Mitgliedsstaat zu wohnen und zu arbeiten, sei ein Grundrecht der EU. Gleiches gelte für das Recht, einen Rentenanspruch zu exportieren.

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